Innerhalb Europas werden Käufe digitaler Produkte durch Privatpersonen ab einer gewissen Grenze in dem Land der Käufer:innen versteuert. Dies führt dazu, dass bei Käufen unterschiedliche Umsatzsteuer fällig wird (zwischen 17-27%).
Beispielsweise wird bei einem Kauf einer italienischen Privatperson bei Verkäufer:innen aus Deutschland die italienische Umsatzsteuer fällig (22 %). Diese Umsatzsteuer muss an die italienischen Steuerbehörden abgeführt werden. Bei 27 EU-Ländern ist es allerdings nicht praktikabel, sich bei jeder Steuerbehörde separat anzumelden. Daher können Umsatzsteuereinnahmen aus dem EU-Ausland vierteljährlich an eine zentrale Steuerbehörde im Heimatland gemeldet werden.
Dieses System wird allgemein als OSS (One-Stop-Shop) bezeichnet. Konkret ist mit dem Begriff OSS gemeint, dass in einem einzigen Portal die Meldung, Dokumentation und Zahlung der Umsatzsteuer für alle Mitgliedstaaten gebündelt ist.
Weitere Infos zum OSS-Verfahren.
Ist die Teilnahme am OSS-Verfahren verpflichtend?
Die Besteuerung von Verkäufen auf Basis des OSS-Verfahrens ist erst ab einem jährlichen Nettoumsatz von 10.000 € mit Privatpersonen außerhalb des Heimatlandes verpflichtend. Unter dieser Schwelle besteht ein Wahlrecht.
Wenn nicht am OSS teilgenommen wird, wird für Verkäufe ins EU-Ausland der Umsatzsteuersatz des Heimatlandes genutzt. Es muss in diesem Fall auch keine zusätzliche vierteljährliche Steuermeldung abgegeben werden.
Muss ich bei Rechnungen etwas beachten?
Du musst lediglich in deinen Account-Einstellungen angeben, ob du am OSS-Verfahren teilnimmst. Basierend auf dieser Einstellung wird auf deiner Verkaufsseite automatisch die richtige Umsatzsteuer berechnet.
Bitte beachte, dass du die offizielle und rechtlich bindende Entscheidung, ob du am OSS-Verfahren teilnimmst, bei deiner zuständigen Steuerbehörde vornimmst. Die Einstellung in deinem Tentary Account legt lediglich fest, wie die Umsatzsteuer auf deinen Verkaufsseiten berechnet wird.
Falls Käufer:innen eine Rechnung angefordert hat, steht folgender Hinweise auf der Rechnung:
Umsatzsteuersatz aus dem Land des Leistungsempfängers (OSS-Verfahren)
Auf Rechnungen ohne OSS steht kein gesonderter Hinweis.
Woher weiß ich, wie viel Umsatzsteuer gezahlt wurde?
Am Ende jedes Monats findest du in deinem Account eine neue Umsatzübersicht. Diese enthält eine Zusammenfassung aller Umsätze (inkl. Umsatzsteuer) deiner Verkäufe.
Weitere nützliche Ressourcen zum Thema:
- Was ist One-Stop-Shop (Erklärung vom Bundeszentralamt für Steuern)
- Anmeldung und Steuererklärung OSS in Deutschland
- Schritt-für-Schritt Anleitung für die Meldung OSS-Umsätze in Deutschland
Hinweis: wir übernehmen keine steuerliche Beratung, bitte kontaktiere bei Fragen zu Details deine:n Steuerberater:in.